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FAQ

A

Abfall

Überall ist er zu finden, nur nicht in den dafür vorgesehenen Kübeln. Entsorgen Sie Ihren Abfall bitte direkt in den Abfalleimern und Zigarettenstummel in den vielen Aschenbechern der Raucherzonen. Das nicht ordnungsgemässe Wegwerfen von Abfall und Zigarettenstummeln wird nach Schulordnung bestraft.

Absenzen

Lernende, welche unvorhersehbar den Unterricht nicht besuchen können, bitten wir sich telefonisch vor Schulbeginn im Sekretariat abzumelden. Die konkrete Absenzordnung finden Sie in der Schulagenda.

Adressänderungen

Damit wir mit unserer Adressverwaltung stets auf dem neusten Stand sind, melden Sie Adressänderungen
bitte frühzeitig im Sekretariat. Adressänderungen der Lehrbetriebe und Lernenden müssen dem Amt für Berufsbildungmit dem entsprechenden Formular gemeldet werden (Empfängeradresse siehe S. 2 des Dokumentes).
Die Formulare sind auf unserer Website unter Berufliche Grundbildung › Informationen zum Schulbetrieb › Formulare › Formular «Adressänderung Lehrbetriebe» resp. «Adressänderung Lernende» zu finden.

Anschlagbrett

Möglichkeiten zum Aushang von Plakten oder Flyern finden Sie am Anschlagbrett gegenüber der Mensa. Stelleninserate können gerne an das Sekretariat gesendet oder abgegeben werden. Sie werden am Anschlagbrett gegenüber dem Sekretariat ausgehängt.

Apotheke

Sollten Sie sich während des Unterrichts unwohl fühlen und auf Hilfe angewiesen sein, steht in jedem Vorbereitungszimmer eine Notapotheke bereit. In schwerwiegenden Fällen kann vom Sekretariat aus der Notarzt gerufen werden. Eine Tragbahre und eine Liege stehen im Erdgeschoss bereit.

Aufenthaltsraum

Für die Zwischenstunden stehen die Mensa oder der Schülerarbeitsraum im ersten Stock des A-Gebäudes zur Verfügung. Im Parterre des Gebäudes E bieten einige Tische ebenfalls Arbeitsgelegenheit für Zwischenlektionen. Das Essen im Arbeitsraum im ersten Stock ist untersagt.

B

BBZ Weinfelden

Das BBZ Weinfelden besteht aus den drei Berufsschulen Gewerbliches Bildungszentrum, Bildungszentrum für Gesundheit und Soziales, Bildungszentrum für Wirtschaft und sieben ÜK-Organisationen. Alle Berufsfachschulen besitzen ein eigenes Sekretariat. Informationen zu den Dienstleistungen und Kontaktangaben der Verwaltung finden Sie auf der Website des BBZ unter www.bbz.ch.

Berufsmaturität

Die Berufsmaturität (BM oder BMS) wird im Kanton Thurgau an den Berufsschulen Bildungszentrum für Wirtschaft in Weinfelden und dem Bildungszentrum für Technik in Frauenfeld angeboten. Für Auskünfte zu den verschiedenen BM-Richtungen und dem Aufnahmeverfahren usw. wenden Sie sich bitte direkt an die genannten Berufsfachschulen. Im Gewerblichen Bildungszentrum Weinfelden wird keine BM angeboten.

Bibliothek

In unserer Bibliothek im Parterre nahe Ostausgang können Lernende, Lehrpersonen und die Mitarbeitenden des BBZ kostenlos Literatur, Sachbücher, CDs, DVDs, E-Books usw. ausleihen. Ausserdem stehen dort einige PCs und ein Drucker zur Verfügung. Die Bibliothek ist von Montag bis Freitag, jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet.

Brückenangebot

Am GBW führen wir Brückenangebote für die Abgängerinnen und Abgänger der obligatorischen Schule durch. Neben einer Klasse mit allen Berufsrichtungen werden vier Klassen mit Schwerpunkt Hauswirtschaft unterrichtet. Praxis- und arbeitsbezogene Angebote nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit ergänzen das Programm im Hinblick auf die Anforderungen der beruflichen Grundbildung. Siehe Register "Brückenangebote" auf unserer Website.

BYOD (Bring Your Own Device)

Die Lernenden bringen ein eigenes Notebook, welches nach den Vorgaben des GBW auf den Lehrbeginn angeschafft wird, mit in den Unterricht. Vielfältige neue Möglichkeiten in Methodik der Unterrichtsgestaltung sind damit einsetzbar, das individualisierte Lernen wird zusätzlich unterstützt und begleitet, die Handlungskompetenzorientierung wird gefördert. Die Lernenden werden auf die neuen Formen der digitalen Arbeitswelt vorbereitet.

C

Computer

Die Computer und Präsentationsgeräte dürfen ohne bestimmte Anweisung nur von den Lehrpersonen bedient werden.
Sollte der Zugang zu einem Computer benötigt werden, steht eine begrenzte Anzahl in der Bibliothek zur Verfügung. Die Nutzungsbedinungen der Informatikinfrastruktur an den Berufsfachschulen finden Sie unter https://benutzung.bfstg.ch.

D

Diebstahl

Um Diebstähle zu vermeiden, bitten wir die Lernenden um Achtsamkeit um ihre Wertgegenstände. Es stehen Schliessfächer für das sichere Verstauen der persönlichen Dinge zur Verfügung. Bitte schliessen Sie auch im Turnen Ihre Wertgegenstände ein, oder nehmen Sie sie mit in die Turnhalle zum Deponieren. Das BBZ haftet nicht im Falle eines Diebstahles. Diebstähle müssen direkt der Polizei gemeldet werden. Die Versicherung von Wertgegenständen ist Sache der besitzenden Person.

Dienste BBZ

Die Dienste BBZ stellen sich aus der Administration der Dienste, dem Hausdienst, der Mensa und der Bibliothek zusammen. Weitere Informationen, sowie Kontaktangaben finden Sie auf der Homepage des BBZs unter www.bbz.ch.

Dienstleistungsgebühr

Im Rahmen des Schulbudgets werden den Lernenden für den obligatorischen Unterricht Hefte, Zeichenpapier, Kopien usw. abgegeben.
Hierfür, sowie für weitere administrative Dienstleistungen, wie zum Beispiel Schulbestätigungen oder PC- und Bibliothekszugang, wird eine Teilnahmegebühr erhoben, welche jeweils im September verrechnet wird. Die Beträge dazu werden vom Amt für Berufsbildung festgelegt und gelten für alle Berufsfachschulen im Kanton Thurgau.

Dispensationen

Bei Terminen (Firmenausflug, Branchenkurs etc.), welche während der Schulzeit wahrgenommen werden müssen, ist ein schriftliches Gesuch spätestens zwei Wochen vor dem Ereignis beim Prorektor, Marc Müller einzureichen. Das Gesuch muss vom Lehrbetrieb visiert sein.

Disziplinarversehen

Die Disziplinarordnung der Berufsfachschule GBW setzt sich aus den rechtlichen Vorgaben des Regierungsrates und der Bussenordnung der Schule zusammen. Die Disziplinarordnung ist auf der Seite 78 der Schulagenda zu finden.

Drogen

Der Konsum von Drogen oder Alkohol jeglicher Art ist auf dem ganzen Schulareal und während dem Schultag untersagt. Bei Nicht-Einhaltung werden angemessene Strafen erlassen.

E

Eidgenössisches Berufsattest (EBA)

Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest ist eine einfachere Berufsausbildung, die einen Teilbereich einer normalen Berufslehre umfasst.Sie dauert zwei Jahre und führt zu einem anerkannten Abschluss. Die Vorteile einer Attestausbildung sind zum Beispiel kleinere Klassengrössen, individuelle Unterstützung und die Förderung von schulisch schwächeren Lernenden.

Wer die berufliche Grundbildung mit Attest abschliesst, kann je nach Beruf direkt in das 2. Lehrjahr einer Ausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) einsteigen. Welche Berufe an unserer Schule mit EBA ausgebildet werden, finden Sie auf der Website unter Berufliche Grundbildung >  Ausbildungen > Berufe EBA

Erfahrungsnoten

In den allgemeinbildenden und berufskundlichen Fächern werden alle Semesternoten der Lehrzeit als Erfahrungsnote gezählt. Diese Erfahrungsnote fliesst in das EFZ oder das EBA ein.

Erwachsenenbildung

Unsere Berufsfachschule bietet eine kompetente Erwachsenenbildung an. Sie leistet damit einen Beitrag zur Bewältigung immer stärker wachsender Anforderungen im beruflichen und persönlichen Bereich. Das Angebot baut aus unseren Kernkompetenzen auf. Die Erwachsenenkurse am GBW sind in erster Linie praxisorientiert. Das garantiert einen maximalen Nutzen – auch am Arbeitsplatz. Das Kursprogramm umfasst folgende Kernbereiche: Informatik & Neue Medien, Haus & Garten, allgemeine und berufsbezogene Kurse, Management, höhere Berufsbildung und Firmen- und Gruppenkurse.

Essen & Trinken

Um in den Gängen und Treppenhäusern möglichst Ordnung zu halten, ist das Konsumieren von Esswaren und Getränken ausserhalb der Mensa untersagt. Zusätzlich ist es nicht erlaubt, in den Schulzimmern zu essen oder offene Getränke zu trinken.

Exkursionen / Projekttage

Als Ergänzung des Unterrichts werden Exkursionen oder Projekttage durchgeführt. Die Exkursionen treten meistens an Stelle des Unterrichts und sind obligatorisch. Die Lernenden werden frühzeitig über die Durchführung von geplanten Exkursionen orientiert. Bei einer Schultagverschiebung / Unterrichtsumstellung werden die Lehrbetriebe normalerweise schriftlich informiert.

F

Ferien und Feiertage

Die Angaben zu den aktuellen Ferien- und Feiertagen finden Sie auf unserer Homepage unter Informationen zum Schulbetrieb / Termine, oder in der Schulagenda auf den Seiten 4 und 5. Die Öffnungszeiten während den Ferien werden jeweils frühzeitig auf unserer Homepage unter Berufliche Grundbildung publiziert. Zu ausserordentlichen Ferientagen siehe auch „Zusätzliche Ferienwoche“ in der Schulagenda.

Feuer

Auf jedem Stockwerk befinden sich zwei Feuerlöscher, je einer im Putzraum neben der Herrentoilette und im Putzraum am anderen Ende des Ganges. Bitte verhalten Sie sich in einem Brandfall ruhig und befolgen Sie die Anweisungen Ihrer Lehrperson. Die Notausgänge sind grün signalisiert.

FiB

FiB (Fachkundige individuelle Begleitung) ist ein Förderangebot für Lernende, welche eine zweijährige Ausbildung mit EBA besuchen. Mit FiB werden die Lernenden individuell begleitet und unterstützt. Grundsätzlich wird eine FiB-Lektion pro Woche gehalten. Weitere Infos dazu erhalten die Lernenden der EBA-Ausbildungen im Unterricht oder unter Berufliche Grundbildung / Ausbildungen / Berufe EBA.

Freikurse

Ergänzend zum Pflichtunterricht können die Lernenden freiwillig Freikurse besuchen. Das Freikursangebot wird jeweils ca. im September bekannt gemacht. Die Lernenden können das Angebot in der Freikursbroschüre, welches im A-Gebäude im ersten Stock neben dem Lift aufliegt, einsehen. Der Lehrbetrieb muss mit dem Besuch eines Freikurses einverstanden sein, da der Pflichtunterricht Vorrang hat. Für die Freikurse gelten dieselben Absenzregeln wie für den ordentlichen Unterricht.

Fundgegenstände

Fundgegenstände werden in der Regel am Abend nach dem Unterricht ins Fundbüro des Hausdienstes gebracht. Wenn sie während des Tages gefunden werden, können sie auch im Sekretariat abgegeben werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die genannten zwei Stellen.

G

Getränke

In der Mensa finden Sie eine grosse Auswahl an Offen-, Heiss- und Süssgetränken.
Der Konsum offener Getränke ist ausserhalb der Mensa nicht gestattet.

Gewerbliche Ausbildung

Die berufliche Grundausbildung nimmt in der Schweiz knapp zwei Drittel der Volksschulabgänger auf und bereitet sie auf eine Berufstätigkeit, die höhere Berufsbildung und verschiedene andere Formen der beruflichen Weiterbildung vor. Am GBW gehen Lernende aus 29 verschiedenen Berufen zur Schule.

Gewerbliches Bildungszentrum Weinfelden

Das GBW ist als Berufsfachschule ein Dienstleistungsbetrieb mit eigenständigem Bildungsauftrag. Wir sind als grösste Berufsfachschule im Kanton Thurgau eine führende Schule im gewerblichen Aus- und Weiterbildungsbereich mit moderner Infrastruktur. Zusammen mit den überbetrieblichen Kursen bilden wir ein ausbaubares überregionales Aus- und Weiterbildungszentrum an bester Verkehrslage.

H

Hallenbad

Das Hallenbad befindet sich direkt neben der Turnhalle des BBZs. Die Öffnungszeiten und Preise des Bads finden Sie auf der Homepage der Stadt Weinfelden. Lernende bis 25 Jahre erhalten eine Preisreduktion.

Handy

Allgemein ist das Smartphone/Handy auf dem gesamten Schulcampus und in den Schulzimmern auf lautlos gestellt. Während des Unterrichts wird es in der Schul- oder Jackentasche verstaut. Das Handy darf im Unterricht nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrperson eingesetzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird eine Busse von Fr. 10.-  erhoben. Für defekte oder abhandengekommene Smartphones/Handys haftet die Schule nicht.

Hausaufgaben

Um in der Schulzeit ein Optimum zu erreichen, ist es unumgänglich, dass jede(r) Lernende die zugewiesenen Aufgaben pünktlich und gewissenhaft löst. Für zahlreiche Unterrichtsfächer stehen erprobte Lehrmittel zur Verfügung, die genügend Übungsstoff enthalten. Wer infolge einer Abwesenheit im Unterrichtsstoff zurückliegt, muss – auch im eigenen Interesse – das Versäumte selbstständig nacharbeiten.

Hausdienst

Der Hausdienst stellt den Betrieb und Unterhalt der modernen Schulbauten am BBZ Weinfelden sicher. Ein Team von motivierten Mitarbeiterinnen in der Reinigung sorgt für ein gepflegtes Erscheinungsbild in den Schulräumen, Sekretariaten, Sporthallen und Werkstätten der überbetrieblichen Kurse. Das Büro des Hausdienstes befindet sich schräg gegenüber der Bibliothek, im Parterre des Gebäudes A.  Den Hausdienst erreichen Sie telefonisch unter +41 58 345 76 76 / 2.

I

Informatikzimmer

Die Informatikzimmer dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrperson benutzt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Lehrperson. Wir bitten Sie, die zur Verfügung gestellte Hard- und Software mit Sorgfalt zu behandeln. Es ist verboten in den Informatikzimmern zu essen oder aus nicht wiederverschliessbaren Flaschen zu trinken.

Integrationskurse (IK)

Im Kanton Thurgau wurde 2017 die schulische Integration von Zugezogenen aus den europäischen Staaten und von Migranten neu geregelt. 
Es gibt vier Kursmodule der schulischen Ausbildung. Die Lernenden am GBW weisen die Sprachniveaus A0 bis A2 aus und sind im Alter von 16 bis 34 Jahren. 
Der Stundenplan der Integrationsklassen ist im normalen Stundenplan integriert. Weitere Informationen zu den kantonalen Integrationskursen finden Sie auf der Website des Amtes für Berufsbildung und
Berufsberatung www.abb.tg.ch unter Schulische Bildung › Integrationskurse.

Internetnutzung

Unsere Schule verfügt über ein kostenloses WLAN (BFSTG), welches für Unterrichtszwecke genutzt werden kann. Die Nutzungsbedingungen finden Sie auf der Homepage https://benutzung.bfstg.ch, welche sich auf der kantonalen Weisung zur Nutzung von Internet, E-Mail und ICT-Services und der Schulordnung stützen.

J

K

Kaugummi

Die Lehrperson kann das Kauen von Kaugummis während des Unterrichts verbieten. Bitte entsorgen Sie die Kaugummis ordnungsgemäss in den Abfalleimern.

Klassenchef-/in

Der Klassenchef / die Klassenchefin ist für klasseninterne Organisationen diverser kleiner Aufgaben verantwortlich. Normalerweise gilt die Position für ein Schuljahr. Der / die Klassenchef/in wird jeweils anfangs Schuljahr bestimmt.

Klassenlehrperson

Die Klassenlehrperson der jeweiligen Klassen ist im Stundenplan fett und kursiv hinterlegt. Wenn es allgemeine Probleme zur Schule, dem Lehrbetrieb, mit Mitschülern usw. gibt, ist sie die Ansprechperson.

Kleidung

Während dem Schulunterricht gilt: tragen Sie eine Kleidung, die den allgemeinen Vorstellungen eines Auftrittes von jungen Erwachsenen entspricht. Modisch ja, doch nicht zu übertrieben und auch nicht zu knapp. Die Lehrpersonen haben das Recht, Lernende, die durch ihren modischen Auftritt den Unterricht stören, von der Schule zu weisen.

Kopiergeräte

Für persönliche Kopien stehen den Lernenden ein Kopiergerät im Arbeitsraum A101 und ein Drucker in der Bibliothek (farbiger Ausdruck möglich) zur Verfügung. Damit an den Geräten kopiert werden kann, muss das Schülerlogin mit einem Mindestbetrag von Fr. 5.- aufgeladen werden. Dies kann im Sekretariat gemacht werden.

L

LAP

Siehe Rubrik "Qualifikationsverfahren".

Lehrmittel

Am Einschreibetag erhalten die zukünftigen Lernenden eine Übersicht aller Lehrmittel und deren Kosten. Die Lernenden sind für die Bestellung der Lehrmittel selber zuständig. Sie können über unsere Homepage unter „Lehrmittel bestellen“, in der richtigen Klasse bestellt werden. Eine entsprechende Anleitung wird ihnen ebenfalls am Einschreibtag abgegeben. Die Lehrmittel werden dann an die gewünschte Lieferadresse zusammen mit der Rechnung gesendet. Der Versand und die Verrechnung erfolgt über die DLS Lehrmittel AG. Bei Fragen zur Lieferung oder der Rechnung bitten wir die Lernenden, sich direkt an die DLS zu wenden.

Lehrvertrag

Grundsätzlich steht bei Fragen zu Lehrverträgen das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Kanton Thurgau, in Frauenfeld zur Verfügung
(+41 58 345 59 30 / abb@tg.ch). Sollte es zu einer Auflösung des Lehrvertrages kommen, wären wir jeweils um eine kurze Vorinformation über das Sekretariat oder die Lehrpersonen dankbar. Nach Auflösung des Lehrverhältnisses haben suchende Lernende die Möglichkeit die Berufsschule maximal zwei Monate weiter zu besuchen. Bewilligungen in Ausnahmefällen erteilt der Rektor.

Leitbild

Unser Leitbild finden Sie auf unserer Homepage unter Berufliche Grundbildung / Über uns / Leitbild.

Lernendenausweis / Studentenausweis

Zu Beginn der Ausbildung, ca. anfangs September, erhalten alle Lernenden einen Ausweis. Bei Vorzeigen des Ausweises wird den Lernenden bei diversen Freizeitaktivitäten z.B. im Kino eine Vergünstigung gewährt. Auf dem Ausweis sind auch die Login-Nummer und ein Strichcode, welcher für die Ausleihe von Büchern in der Bibliothek benötigt wird. Bei Verlust des Ausweises, kann beim Sekretariat gegen eine Gebühr von Fr. 20.- ein neuer bezogen werden.

Lernstudio

Das Ziel des Lernstudios ist, die Selbstorganisation zu verbessern. Sie erhalten Unterstützung bei den Hausaufgaben und der Prüfungsvorbereitung. Übungen im Bereich der Lerntechnik helfen dabei bessere, individuelle Leistungen zu erreichen. Das Lernstudio ist freiwillig und kann von allen Lernenden des GBWs besucht werden. Start ist üblicherweise in der 3. Novemberwoche.

Lift

Die Benutzung des Liftes durch Lernende ist generell untersagt. Lernende, welche auf Grund einer Verletzung oder einer Behinderung nicht fähig sind, die Treppen zu nehmen, dürfen den Lift eingeschränkt nutzen. Bitte fragen Sie diesbezüglich im Sekretariat nach.

M

Mensa

Das Angebot unserer Mensa ist vielfältig und saisonal ausgerichtet. Wir bevorzugen Lebensmittel aus regionaler und schweizerischer Herkunft. Neben einem Tagesmenü mit Fleisch und Gemüse oder Salat, einem Wochenhit, Pasta mit verschiedenen Sossen ist täglich auch ein vegetarisches Tagesmenü mit Salat oder Suppe im Angebot. Ergänzt werden die Menüs durch ein Salatbuffet, Backwaren, Sandwiches, Snacks, Birchermüsli, frischen Früchten, Kioskartikel und einem Grillstand vor dem A Gebäude. Der jeweilige Wochenmenüplan für zwei Wochen können unter www.bbz.ch / Mensa eingesehen werden. Die Öffnungszeiten finden Sie unter der Rubrik „Öffnungszeiten“.

Mikrowellen

Im Parterre des Gebäudes E stehen mehrere Mikrowellen zur Verfügung. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Besteck mit.

N

Nachteilsausgleich

Der Begriff "Nachteilsausgleich" bezeichnet Massnahmen, um behinderungsbedingte Nachteile in der Berufsbildung auszugleichen. Lernende mit Handicap oder diagnostizierten Lern- und Leistungsschwierigkeiten haben die Möglichkeit , ein Gesuch um Nachteilsausgleich zu stellen. Es liegt in der Verantwortung des Lernenden und der gesetzlichen Vertretung, eventuell auch im Interessen des Lehrbetriebes, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Die nötigen Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Berufsbildung.

Notengebung

Die Notengebung erfolgt nach der Notenskala unter der Rubrik "Notenskala". Andere als halbe Zwischennoten sind im Zeugnis nicht zulässig. In allen Ausbildungsarten werden in den Pflichtfächern Zeugnisnoten erteilt.

Notenskala

Die Notengebung erfolgt nach der untenstehenden Skala:

6 Sehr gut
5.5 Gut bis sehr gut
5 Gut
4.5 Genügend bis gut
4 Genügend
3.5 Ungenügend
3 Schwach
2.5 Schwach bis sehr schwach
2 Sehr schwach
1.5 Unbrauchbar bis sehr schwach
1 Unbrauchbar oder nicht ausgeführt

 

O

Office 365

Das GBW stellt den Lernenden das ganze Office 365 Paket von Microsoft während der Lehrzeit zur Verfügung. Die Lernenden erhalten ihren persönlichen Speicherplatz auf OneDrive.
Das Office 365-Konto der Lernenden wird nach der Lehrzeit, am Ende des letzten Schuljahres, Ende Juli deaktiviert. Die Lernenden müssen ihre Daten vorgängig sichern. Bei Lehrvertragsauflösungen wird das Konto automatisch deaktiviert.
 

Öffnungszeiten

Schulhaus
Montag bis Freitag von 06.30 - 22.00 Uhr
Samstag von 06.30 - 17.00 Uhr

Sekretariat Grundbildung, Schützenstrasse 9
Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.30 und 13.30 bis 17.00 Uhr

Sekretariat Erwachsenenbildung, Schützenstrasse 9
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 11.30 und 13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr

Sekretariat Hauswirtschaft, Erwachsenenbildung & Grundbildung, Freiestrasse 26
Montag bis Freitag 07.30 bis 11.30 Uhr

Bibliothek
Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr

Mensa
Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 16.00 und 17.30 bis 20.30 Uhr
Freitag von 07.00 bis 16.00 und 18.00 und 19.30 Uhr
Samstag von 09.00 bis 11.00 Uhr

Der Mittagsservice in der Mensa ist von 11.30 bis 13.15 Uhr.

P

Parkplätze

Die Parkplätze auf dem BBZ Areal sind für Mitarbeitende reserviert, das Parkieren durch Lernende ist nicht erlaubt. Einen Plan mit Parkiermöglichkeiten finden Sie auf der Seite 75 der Schulagenda. Da das BBZ so zentral liegt und direkt neben dem Bahnhof angesiedelt ist, empfehlen wir Ihnen eine Anreise mit der Bahn. Angaben zu Parkiermöglichkeiten von zweirädrigen Transportmitteln finden Sie unter der Rubrik "Velokeller".

Pausen

Die grossen Pausen am Morgen und Nachmittag finden wie folgt statt: morgens von 09.15 – 09.35 Uhr und nachmittags von 14.30 – 14.45 Uhr. Zwischen den Lektionen werden 5 Minuten Pausen gehalten. Die Mittagspause dauert in der Regel von 11.55 bis 13.00 Uhr.

Persönliche Probleme

Bei persönlichen Problemen, wie zum Beispiel Schulstress, Beziehungsprobleme, Sucht / Abhängigkeit, Gewalt / Mobbing usw. steht den Lernenden Lehrpersonen, Eltern und Bezugspersonen des BZAs, BZWs und GBWs die Beratungsstelle Drüber rede zur Verfügung. Die Beratungsstelle wird von zwei erfahrenen Fachpersonen aus dem psychologischen Bereich geführt (Telefon +41 79 663 83 33).

Probleme in der Schule oder im Lehrbetrieb

Differenzen und Meinungsverschiedenheiten können immer wieder einmal entstehen. Bei Problemen mit dem Lehrbetrieb oder einer Lehrperson usw. wenden Sie sich bitte zu erst an Ihre Klassenlehrperson. Bei weiteren Problemen zu schulischen Belangen helfen der Prorektor Grundbildung und der Rektor ebenfalls gerne weiter. Siehe auch „Beratungsstelle Drüber rede“.

Q

Qualifikationsverfahren

Das Qualifikationsverfahren (auch Lehrabschlussprüfung LAP) dient der Überprüfung von erreichten Leistungszielen. Prüfungskommissionen, Berufsverbände und Chefexperten stellen die Durchführung und Qualität der Abschlussprüfungen sicher. Bei erfolgreichem Bestehen des Qualifikationsverfahrens stellt das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder das Eidgenössische Berufsattest (EBA) aus. Das GBW bietet lediglich die Lernenden für die Allgemeinbildungsprüfung auf, die beruflichen Fächer werden über die Verbände aufgeboten und geprüft.

Qualitätssystem

R

Rauchen

Das Rauchen ist in den dafür vorgesehenen Raucherzonen erlaubt. Es befinden sich diverse markierte Zonen auf dem BBZ Areal, zum Beispiel eine gleich in der Mitte des Areals, vor der Turnhalle. Wo weitere solche Raucherzonen sind, finden Sie in der Agenda in der Schulordnung auf der Seite 78. Ihre Klassenlehrperson wird Sie über die Raucherregelung informieren. Das nicht ordnungsgemässe Entsorgen der Zigarettenstummel, kann mit einer Busse bestraft werden.

Rektorat

Das Büro der Rektorin befindet sich gleich neben dem Sekretariat im Erdgeschoss. Für einen Termin melden Sie sich bitte beim Sekretariat. In Abwesenheit wird der Rektor von den beiden Prorektoren (Büros neben dem Büro der Rektorin) vertreten.

Repetition

Lernende, welche die LAP oder einen Teilbereich des Qualifikationsverfahrens nicht bestanden haben, können freiwillig das letzte Schuljahr noch einmal repetieren. Dafür muss sich der Lehrbetrieb (wenn weiterhin in einem Lehrverhältnis) oder der Lernende vor den Sommerferien schriftlich, mit Angaben, welches Fach besucht werden möchte und welcher Teilbereich nicht bestanden wurde, beim Sekretariat anmelden. Wenn eine Zwischenprüfung nicht bestanden wurde, oder das Bestehen der LAP in Frage steht, ist es möglich auch ein Lehrjahr während der Ausbildung zu wiederholen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Amt für Berufsbildung.

S

Schliessfächer

Persönliche Sachen (Jacken, Sportsachen, Motorradhelme usw.) können in den Schliessfächern im E Gebäude im Parterre und im ersten Stock oder im A Gebäude rechts neben dem Ausgang zur Turnhalle in der Mensa eingeschlossen werden. Bei Verlust eines Schliessfachschlüssels melden Sie sich bitte beim Hausdienst des BBZs und es wird eine Gebühr von Fr. 50.- erhoben.

Schullehrplan Allgemeinbildung

Der Schullehrplan Allgemeinbildung EFZ und EBA wurden von Lehrpersonen unserer Berufsschule konzipiert und verfasst. Er gibt den Lernenden einen Überblick, was sie innerhalb ihrer Ausbildung alles im Allgemeinbildenden Unterricht durchnehmen werden. Der Schullehrplan wird anfangs 1. Lehrjahr zusammen mit den anderen Lehrmitteln von den Lernenden bestellt.

Schulleitung

Die Schulleitung besteht aus der Rektorin und den beiden Prorektoren. Ihre Büros sind im Parterre hinter der grossen Treppe.
Für Auskünfte zu den Anwesenheiten und Terminvereinbarungen der Schulleitung wenden Sie sich bitte ans Sekretariat.
 

Rektorin sibylle.maerkiNULL@gbw.ch Märki Sibylle Büro A010
Prorektor Grundbildung (Disziplinarwesen, Stundenplanplanung, Absenzwesen, Informatikstrategie, Lehrerweiterbildung) marc.muellerNULL@gbw.ch Marc Müller Büro A008
Prorektor Erwachsenenbildung (Erwachsenenbildung, Frei- und Stützkurse, Integrationskurse, Allgemeinbildung für Erwachsene, Qualitätsverantwortlicher) sergio.debaptistisNULL@gbw.ch Sergio De Baptistis Büro A009

 

Schulnetzwerk

Das Schulnetzwerk ist nur für schulische Zwecke gedacht. Die Benutzerkonten der Lernenden sind daher nicht privat und können von Lehrpersonen und Informatikverantwortlichen eingesehen werden. Ausgenommen davon sind wegen des Datenschutzes die persönlichen Mailkonten. Alle Zugriffe auf das Netz (Internet / Intranet) werden pro Benutzer protokolliert. Der Missbrauch unserer Netzinfrastruktur wird disziplinarisch und oder strafrechtlich verfolgt. Mit dem ersten Einloggen ins Schulnetz anerkennt der Lernende / die Lernende die Bedingungen für die Nutzung unserer PC-Infrastruktur.

Sekretariat

Gerne helfen wir Ihnen weiter bei Fragen.
Unsere Schalteröffnungszeiten und Email-Adressen finden Sie unter der Rubrik "Über uns" / Sekretariat.

 

 

Sport

Das Berufsbildungsgesetz schreibt pro Schultag eine Lektion Sport vor. Weitere Informationen zur Dispensation des Sportunterrichts finden Sie unter "Turndispens". Lernende, welche Sportunterricht in der Paul-Reinhart-Schule haben, müssen zu Fuss dort hingelangen.

Sporttag

Einmal im Jahr, in der Woche, in der die Abschlussklassen ihre Allgemeinbildungs-Abschlussprüfungen schreiben findet die Sportwoche statt. Die Sportwoche ist für alle Lernenden (Zusatzlernende ausgenommen) obligatorisch. Sollten Sie nicht an der Sportwoche teilnehmen können, zum Beispiel aufgrund einer Verletzung, so ist ein Arztzeugnis im Voraus einzureichen. Zusätzlich finden alle drei Jahre die Wintersporttage in der Lenzerheide statt. Die Wintersporttage finden grundsätzlich am regulären Schultag statt.

Stipendien

Stipendien können an Lernende ausgerichtet werden, sofern die Finanzierung der Ausbildung und des Lebensunterhalts nicht durch eigene Mittel oder Elternbeiträge gesichert ist. Gesuche sind an die für den Wohnort zuständige Beratungsstelle zu richten oder direkt an die Stipendienabteilung.

Stundenplan

Den jeweils aktuellen Stundenplan ist auf unserer Homepage unter "Stundenplan aktuell" zu finden. Bei Semesterwechseln und vor allem im Sommer, kann es zu Änderungen kommen. Die Lernenden sind selber dafür verantwortlich, den Stundenplan vor Schulbeginn nach den Ferien einzusehen.

Stützkurse

Das Besuchen der Stützkurse ist für Lernende im ersten Lehrjahr, welche bei den Prüfungen ungenügende Leistungen erzielt haben, obligatorisch. Der Stützkursbesuch kann auch auf freiwilliger Basis erfolgen, bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Klassenlehrperson oder an das Sekretariat. Für Lernende, welche bereits eine ausserschulische Unterstützung beanspruchen, kann ein Antrag auf Verzicht des Stützkursbesuches gestellt werden. Solche Anträge / Verzichtserklärungen sind schriftlich an den Prorektor, Sergio De Baptistis zu stellen. Bei Fragen dazu steht Ihnen das Sekretariat gerne zur Verfügung.

T

Toiletten

Auf jedem Stockwerk befinden sich genügend Toiletten für Damen und Herren. Im Parterre, gegenüber der Bibliothek befindet sich das rollstuhlgängige WC. Bitte halten Sie Ordnung in den Toiletten und verlassen Sie es sauber.

Turndispens

Der Turnunterricht ist für alle Lernende (ausser Zusatzlernende, mit abgeschlossener Erstausbildung) obligatorisch. Kann der Turnunterricht aufgrund einer Verletzung, eines Unfalles usw. längere Zeit nicht besucht werden, so ist der Turnlehrperson ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. Wer in einer einzelnen Lektion nicht turnen kann, hat trotzdem pünktlich und in Turnbekleidung in der Sportlektion zu erscheinen.

Turnhalle

Die Turnhalle befindet sich direkt auf dem BBZ Areal und ist mit dem Buchstaben "T" auf dem Lageplan gekennzeichnet. In der Turnhalle gilt die gleiche Hausordnung wie im Schulhaus. Eine weitere Halle befindet sich im Paul-Reinhart-Schulhaus, gegenüber der Firma „Model“.

U

Überbetriebliche Kurse (ÜK)

Das GBW dient diversen Berufen als ÜK-Standort. Folgende Berufe besuchen die überbetrieblichen Kurse bei uns in Weinfelden: Polygrafen, Automobilberufe, Zweiradberufe, Schreiner, Zimmerleute, Köche, Bäcker-Konditoren-Confiseure und die Restaurationsfachleute. Als Dienstleistung bietet das Sekretariat GBW die ÜKs für die Automobil- und Zweiradberufe auf. Für Kursverschiebungen usw. bitten wir Sie, sich direkt an den entsprechenden Kursleiter zu wenden. Alle anderen ÜKs werden über die Berufsverbände aufgeboten.

Unfallversicherung

Alle Lernenden sind grundsätzlich beim Lehrbetrieb gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Dies gilt auch während der Schulzeit und im Turnunterricht.

V

Velokeller

Lernende, welche mit dem Fahrrad, Moped, Roller oder Motorrad zur Schule kommen, können Ihr Gefährt im BBZ Velokeller unterstellen. Die Velounterstände auf dem Bahnhofsareal sind für die Bahngäste freizuhalten. Die Fährräder müssen abgeschlossen werden. Für Diebstahl und allfällige Schäden wird keine Haftung übernommen. Der Velokeller wird mit Videokameras überwacht.

Verspätung

Bei gröberen Verspätungen bitten wir die Lernenden sich telefonisch im Sekretariat zu melden, damit die Lehrpersonen vorinformiert werden können. Eine Verspätung von mehr als 10 Minuten gilt als Absenz.

W

Weiterbildung

Das GBW verfügt über eine eigenständige Weiterbildung. Mehr dazu finden Sie unter „Erwachsenenbildung“ oder unter www.gbw.ch / Erwachsenenbildung. Abonnieren Sie unseren Newsletter, um immer auf dem neusten Stand unseres Angebots zu sein.

X

Y

Z

Zeugnisse

Zu jedem Semesterende bekommen die Lernenden und die Lehrbetriebe ein Semesterzeugnis. Den Lernenden wird es über die Klassenlehrperson in der Schule vor den Ferien abgegeben und die Lehrbetriebe erhalten es per Post zugesendet. Bei Fragen zu den einzelnen Noten, einer Übersicht aller Noten oder Absenzen bitten wir Sie, sich direkt an die entsprechende Lehrperson zu wenden. Zeugniseinsprachen müssen innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des Zeugnisses beim Rektor eingereicht und schriftlich begründet werden.

Zigarettenstummel

Wir bitten die Besucher des BBZ Areals Ihre Zigarettenstummel ordnungsgemäss in den Aschenbechern zu entsorgen. Anderweitiges Entsorgen wird mit einer Busse geahndet.

Zimmerordnung / Korridore

Das Deponieren von Schulmappen, Rucksäcken und weiteren Utensilien im Erdgeschoss des Gebäudes A ist nicht erwünscht. Schultaschen, Jacken usw. können in den Schliessfächern im Parterre und im ersten Stock des E Gebäudes und rechts neben dem Mensaausgang zur Turnhalle verstaut werden.

Zusatzlehre

Nach erfolgreichem Abschluss einer EFZ Ausbildung kann z.B. nach dem Automobilfachmann die Ausbildung zum Automobilmechatroniker verkürzt in zwei anstatt vier Jahren gemacht werden.
Je nach Vorbildung kann direkt ins 2. Lehrjahr der entsprechenden Ausbildung eingestiegen werden. In der Regel sind die Lernenden einer Zusatzlehre vom Allgemeinbildungs- und Sportunterricht dispensiert. Den entsprechenden Entscheid fällt das Amt für Berufsbildung.

Zusätzliche Ferienwoche

In bestimmten Fällen können Lernende eine Woche Ferien pro Schuljahr ausserhalb der regulären Schulferien beantragen. Dies geschieht mit einem schriftlichen Dispensationsgesuch. Anträge werden bewilligt, wenn zum Beispiel ein J+S-Kurs besucht wird, oder Ferien direkt mit den Eltern gebucht werden. Auch hier gilt für die Absenzen das gleiche Verfahren wie bei einer normalen Dispensation, siehe "Dispensationsgesuche".

Zwischenprüfung

In Einzelfällen, wenn der Lehrmeister oder der gesetzliche Vertreter des Lernenden es verlangen, kann die kantonale Behörde eine Zwischenprüfung durchführen. Besteht ein allgemeines Bedürfnis, so kann der Kanton für alle Lernenden eines Berufes Zwischenprüfungen vorschreiben.

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